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§ 1
Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
1.
Unsere AGB gelten für die Erbringung von Werkleistungen nach Maßgabe des zwischen
uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
2.
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Bauleistungen vorbehaltlos
ausführen.
3.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern,
es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2
Angebot und Vertragsschluss - Angebotsunterlagen
1.
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb
von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung
der Arbeiten und ggf. Übergabe des Werkes annehmen können. Vorher abgegebene
Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
2.
Alle in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen
nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu
legenden endgültigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden
tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach
den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
3.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen
Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf
der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich,
wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere
Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt
worden sind.
2.
Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme
innerhalb von zehn Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des
Zahlungsverzuges.
3.
Für in sich geschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten
Leistungswertes verlangt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Erstellt Gröbak / GG Grösch