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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seite 3
§ 9
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder
einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 10
Rechtswahl - Gerichtsstand
1.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
1.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns
gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.
2.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns
gelieferten Materialien bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3.
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das
Grundstück/Gebäude des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber
schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von
Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes
der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
§ 8
Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in
fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfristen gilt § 199 BGB.
Erstellt Gröbak / GG Grösch